Für Menschen mit kleinem Budget

Berechtigt für den Bezug einer KulturLegi beider Basel sind Kinder ab 5 Jahren und Erwachsene, die im Kanton Basel oder im Kanton Basel-Landschaft leben und nur über ein geringes Einkommen verfügen. Dabei spielt der Aufenthalltstatus keine Rolle. Wenn Sie eine der folgenden Leistungen beziehen, legen Sie bitte Ihrem Antrag ein entsprechenden Dokument bei:

  • Personen, die von der Sozialhilfe finanziell unterstützt werden
  • Personen, welche Ergänzungsleistungen und/oder kantonale Beihilfe zu AHV/IV erhalten
  • Personen in Ausbildung welche Stipendien erhalten
  • Personen, die Prämienverbilligung für die Krankenkasse erhalten 
  • Personen, die keine öffentlichen Unterstützungsgelder beziehen, aber nachweislich über wenig Geld verfügen
  • Personen, die eine Lohnpfändung haben
  • Personen, die einen FamilienpassPlus haben

 

Weitere Optionen

Wenn keiner der genannten Fälle zutrifft, kann es gleichwohl möglich sein, dass Sie Anrecht auf eine KulturLegi haben. Sie können dazu die folgende Tabelle vergleichen. Sie orientiert sich an den Zahlen der Krankenkassenvergünstigung im Kanton Basel-Stadt. Der Betrag in Franken bezieht sich auf das Netto-Jahreseinkommen des ganzen Haushaltes.

 

1 Person

2 Personen

3 Personen

4 Personen

5 Personen

6 Personen

7 Personen

CHF 49'375

CHF 79'000

CHF 89'000

CHF 97'000

CHF 103'000

CHF 107'000

CHF 111'000

 

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