Sie sind berechtigt, wenn Sie
in den Kantonen Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri oder Zug leben und
- wirtschaftliche Sozialhilfe beziehen oder
- Ergänzungsleistungen zu IV oder AHV erhalten oder
- Studierende/r sind und Stipendien erhalten oder
- Ihr Einkommen nachweislich am Existenzminimum liegt oder
- wenn Sie noch mindestens neun Monate mit dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum leben müssen.
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