Von der KulturLegi profitieren Kinder und Erwachsene. Voraussetzung ist, dass die Personen nachweislich am oder unter dem Existenzminimum leben. Dazu gehören
- Personen, die von der Sozialhilfe unterstützt werden,
- Personen, welche Zusatzleistungen zu AHV/IV erhalten
- Personen, die keine öffentlichen Unterstützungsgelder beziehen, deren Einkommen aber nachweislich am Existenzminimum liegt.
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