Wie komme ich zur KulturLegi?

Schritt 1

Berechtigt sind Personen aus den KulturLegi-Gemeinden:
  • Wenn Sie Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen zu IV oder AHV beziehen, lassen Sie Ihre Anspruchsbereichtigung von Ihrer Amtstelle bestätigen.
  • Wenn Sie mindestens die zweithöchste Stufe der Krankenkassen-Prämienverbilligung (IPV) haben, senden Sie uns eine entsprechende Kopie.

Schritt 2

Legen Sie Ihren Unterlagen eine Passfoto (oder Ihre aktuelle KulturLegi) und ein frankiertes C5-Rückantwortcouvert bei. Die KulturLegi ist im ersten Jahr gratis. Auch für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ist eine KulturLegi kostenlos. Wenn Sie Ihre KulturLegi verlängern, dann senden Sie die Postquittung über den Betrag von CHF 20.– (Einzelperson) bzw. CHF 30.– (Familie/Paare) mit. Die Verlängerung für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ist kostenlos.
Der Betrag kann auch in bar zugestellt werden.

Schritt 3

Senden Sie Ihre Unterlagen an: KulturLegi Kanton Bern, Länggassstrasse 23, Postfach 623, 3000 Bern 9




   
Direkter Download - Achtung Link öffnet sich in einem neuen Fenster (Antragsformular KulturLegi Kanton Bern - document, 47 KB)   Antragsformular KulturLegi Kanton Bern (47 KB)
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Wenn keiner der genannten Fälle zutrifft, kontaktieren Sie die Geschäftsstelle KulturLegi Kanton Bern für die Prüfung Ihrer Anspruchsberechtigung.


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