Für Menschen mit kleinem Budget

Sie sind berechtigt, die KulturLegi zu beziehen, wenn Sie eine der folgenden Leistungen beziehen und Sie ein entsprechendes Dokument besitzen:

  • eine Prämienverbilligung in der Krankenversicherung erhalten oder
  • Ergänzungsleistungen der AHV oder IV erhalten oder
  • vom Sozialdienst Unterstützung erhalten oder
  • seit 9 Monaten eine Lohnpfändung haben oder
  • ein Stipendium haben

Diese Bedingungen sind nicht kumulativ. Die Anträge für die KulturLegi werden von Caritas Freiburg geprüft.

Kinder erhalten die KultuLegi ab einem Alter von 5 Jahren.

Die KulturLegi online antragen

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