Für Menschen mit kleinem Budget

Berechtigt sind Erwachsene und Kinder ab 5 Jahren, die im Kanton Graubünden wohnhaft sind und über ein geringes Einkommen verfügen. Den Anspruch weisen Sie mit einem der folgenden Dokumente nach: 

  • Sozialhilfe oder Asylfürsorge - aktuelle Unterstützungsbestätigung
  • Ergänzungsleistungen zu AHV/IV - Verfügung
  • Stipendien (öffentliche Hand) - Entscheid
  • Lohnpfändung - Pfändungsurkunde

Sie verfügen über keine der oben genannten Bestätigungen, haben aber ein geringes Einkommen? Dann prüfen wir Ihren Antrag gerne anhand Ihrer definitiven Steuerveranlagung.

Für Einkommen und Vermögen gilt folgendes Limit:

1. Einkommen
 

Maximales Haushaltseinkommen pro Jahr (inkl. Kinderzulage und Alimente)

Massgebend ist das Total der Einkünfte gemäss Ziffer 8.0 der letzten definitiven Steuerveranlagung Gemeinde und Kanton (zur Prüfung benötigen wir alle Details zu Vermögen und Einkommen)

EinzelpersonPaare2-ElternfamilieAlleinerziehende
CHF 44'160.-CHF 63'960.-1 Kind:  CHF 76'560.-1 Kind:  CHF 58'200.-
  2 Kinder:  CHF 88'560.-2 Kinder:  CHF 70'200.-
  3 Kinder:  CHF 96'240.-3 Kinder:  CHF 79'920.-
  4 Kinder:  CHF 103'440.-4 Kinder:  CHF 87'120.-


Für Elternteile ohne Sorgerecht, die Alimente leisten, gilt nach Abzug der Alimente das Einkommenslimit wie für Einzelpersonen (CHF 44'160.-). 

Bei Personen mit Quellenbesteuerung wird der Nettolohn der monatlichen Lohnabrechnung x 12, respektive x 13 gerechnet oder der Nettolohn vom letzten Jahreslohnausweis wird verwendet.

2. Vermögensobergrenze
 

Als Vermögen darf höchstens ein Jahresgesamteinkommen gemäss obiger Tabelle angespart sein. 
Beispiel: Eine alleinerziehende Person mit einem Kind darf höchstens CHF 58'200.– Jahreseinkommen (gem. Ziffer 8.0 in Steuerveranlagung) und CHF 58'200.– Vermögen aufweisen, um von der KulturLegi Graubünden profitieren zu können.


Unterstützungsbestätigungen dürfen nicht älter als 3 Monate alt sein. Verfügungen über Zusatzleistungen, Lohnpfändungen und Stipendiennachweise müssen aktuell sein, bzw. das laufende Jahr betreffen. Lohnausweise sind aus dem Vorjahr einzureichen. 

 

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, wie Sie die KulturLegi beantragen können:

  • Online via Online Antrag
  • Per E-Mail an kulturlegi@caritasgr.ch
  • Persönlich im KulturLegi-Büro: Caritas Graubünden, Tittwiesenstrasse 29, 7000 Chur, 4. Stock 
  • Schriftlich per Post: Caritas Graubünden, KulturLegi Graubünden, Tittwiesenstrasse 29, 7000 Chur

     

Hier können Sie den digitalen Flyer downloaden.

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