Berechtigt sind Erwachsene und Kinder ab 5 Jahren aus Graubünden, die nur über ein geringes Einkommen verfügen. Das heisst, sie beziehen eine der folgenden Leistungen und können eines der folgenden Dokumente in schriftlicher Form vorweisen:
Sie verfügen über keine der oben genannten Bestätigungen, haben aber ein geringes Einkommen? Dann prüfen wir Ihren Antrag gerne anhand Ihrer Veranlagungsverfügung:
Unterstützungsbestätigungen dürfen nicht älter als 3 Monate alt sein. Verfügungen über Zusatzleistungen, Lohnpfändungen und Stipendiennachweise müssen aktuell sein, bzw. das laufende Jahr betreffen. Lohnausweise sind aus dem Vorjahr einzureichen.
Schriftlich per Post: Caritas Graubünden, KulturLegi Graubünden, Tittwiesenstrasse 29, 7000 Chur
Hier können Sie den digitalen Flyer downloaden.