Berechtigt sind Erwachsene und Kinder ab 5 Jahren aus Graubünden, die nur über ein geringes Einkommen verfügen. Das heisst, sie beziehen eine der folgenden Leistungen und können eines der folgenden Dokumente in schriftlicher Form vorweisen:
Schriftlich per Post: Caritas Graubünden, KulturLegi Graubünden, Tittwiesenstrasse 29, 7000 Chur
Hier können Sie den digitalen Flyer downloaden.