Für Menschen mit kleinem Budget

Berechtigt sind Erwachsene und Kinder ab 5 Jahren aus Graubünden, die nur über ein geringes Einkommen verfügen. Das heisst, sie beziehen eine der folgenden Leistungen und können eines der folgenden Dokumente in schriftlicher Form vorweisen:

  • Personen, die von der Sozialhilfe unterstützt werden
  • Personen, welche Zusatzleistungen zu AHV/IV erhalten (Ergänzungsleistungen)
  • Studierende, welche Stipendien erhalten
  • Personen, die trotz Anspruch auf Unterstützungszahlungen verzichten
  • Personen, die nachweislich am oder unter dem Existenzminimum leben
  • Personen, deren Lohn gepfändet wird

 

Sie haben verschiedenen Möglichkeiten, wie Sie die KulturLegi beantragen können:

  • Online via unserem Online Antrag
  • Per E-Mail an kulturlegi@caritasgr.ch 
  • Persönlich im KulturLegi-Büro: Caritas Graubünden, Tittwiesenstrasse 29, 7000 Chur, 4. Stock 
  • Schriftlich per Post: Caritas Graubünden, KulturLegi Graubünden, Tittwiesenstrasse 29, 7000 Chur

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