Für Menschen mit kleinem Budget

Berechtigt sind Erwachsene und Kinder ab 5 Jahren aus Graubünden, die nur über ein geringes Einkommen verfügen. Das heisst, sie beziehen eine der folgenden Leistungen und haben ein entsprechendes Dokument:

  • Personen, die von der Sozialhilfe unterstützt werden
  • Personen, welche Zusatzleistungen zu AHV/IV erhalten
  • Studierende, welche Stipendien erhalten
  • Personen, die trotz Anspruch auf Unterstützungszahlungen verzichten
  • Personen, die nachweislich am oder unter dem Existenzminimum leben
  • Personen, deren Lohn gepfändet wird

 

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