Berechtigt sind Erwachsene und Kinder ab 5 Jahren aus Graubünden, die nur über ein geringes Einkommen verfügen. Das heisst, sie beziehen eine der folgenden Leistungen und haben ein entsprechendes Dokument:
- Personen, die von der Sozialhilfe unterstützt werden
- Personen, welche Zusatzleistungen zu AHV/IV erhalten
- Studierende, welche Stipendien erhalten
- Personen, die trotz Anspruch auf Unterstützungszahlungen verzichten
- Personen, die nachweislich am oder unter dem Existenzminimum leben
- Personen, deren Lohn gepfändet wird
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