Für Menschen mit kleinem Budget

Berechtigt sind Erwachsene und Kinder ab 5 Jahren aus Graubünden, die nur über ein geringes Einkommen verfügen. Das heisst, sie beziehen eine der folgenden Leistungen und können eines der folgenden Dokumente in schriftlicher Form vorweisen:

  • Sozialhilfe oder Asylfürsorge - aktuelle Unterstützungsbestätigung
  • Ergänzungsleistungen zu AHV/IV - Verfügung
  • Stipendien (öffentliche Hand) - Entscheid
  • Lohnpfändung - Pfändungsurkunde

Sie verfügen über keine der oben genannten Bestätigungen, haben aber ein geringes Einkommen? Dann prüfen wir Ihren Antrag gerne anhand Ihrer Veranlagungsverfügung:

  • Geringes Gesamteinkommen - mit Steuerrechnung/Veranlagungsverfügung; zur Prüfung benötigen wir die letzte definitive Steuerveranlagung Gemeinde und Kanton inkl. Details zu Vermögen und Einkommen (geprüft wird Ziffer 8.0 Total der Einkünfte)
  • Geringes Gesamteinkommen - mit Quellensteuer; zur Prüfung benötigen wir mindestens die letzten drei Lohnabrechnungen oder den letzten Jahreslohnausweis

Unterstützungsbestätigungen dürfen nicht älter als 3 Monate alt sein. Verfügungen über Zusatzleistungen, Lohnpfändungen und Stipendiennachweise müssen aktuell sein, bzw. das laufende Jahr betreffen. Lohnausweise sind aus dem Vorjahr einzureichen. 

 

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, wie Sie die KulturLegi beantragen können:

  • Online via unserem Online Antrag
  • Per E-Mail an kulturlegi@caritasgr.ch
  • Persönlich im KulturLegi-Büro: Caritas Graubünden, Tittwiesenstrasse 29, 7000 Chur, 4. Stock 
  • Schriftlich per Post: Caritas Graubünden, KulturLegi Graubünden, Tittwiesenstrasse 29, 7000 Chur

     

Hier können Sie den digitalen Flyer downloaden.

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