Berechtigt sind Erwachsene und Kinder ab 5 Jahren aus Graubünden, die nur über ein geringes Einkommen verfügen. Das heisst, sie beziehen eine der folgenden Leistungen und können eines der folgenden Dokumente in schriftlicher Form vorweisen:
Personen, die von der Sozialhilfe unterstützt werden
Personen, welche Zusatzleistungen zu AHV/IV erhalten (Ergänzungsleistungen)
Studierende, welche Stipendien erhalten
Personen, die trotz Anspruch auf Unterstützungszahlungen verzichten
Personen, die nachweislich am oder unter dem Existenzminimum leben
Personen, deren Lohn gepfändet wird
Sie haben verschiedenen Möglichkeiten, wie Sie die KulturLegi beantragen können: