* Gesamteinkommen = Steuerbares Einkommen + 10% des steuerbaren Vermögens (nach Abzug des Freibetrags von CHF 37'500 bei Einzelpersonen oder CHF 60'000 bei Paaren). Massgebend ist in jedem Fall das steuerbare Haushaltseinkommen – auch bei unverheirateten Paaren die seit zwei Jahren und mehr zusammen wohnen (mit/ohne Kinder).
Abklärung ohne Steuerrechnung / Quellensteuer-Pflicht
Sie bezahlen Quellensteuer und haben deshalb keine Steuerrechnung oder Ihr Einkommen hat sich seit der letzten Steuerrechnung verringert? Dann prüfen wir Ihren Anspruch gerne anhand folgender Dokumente.
1. Quellensteuer-Pflicht
Letzter Jahreslohnausweis oder aktuelle Monatslohnabrechnungen aller Einkommen im Haushalt (bei unregelmässigem Einkommen: anhand von drei Monatslohnabrechnungen).
2. Verringertes Einkommen oder veränderte Lebenssituation seit letzter Steuerrechnung
Letzte definitive Steuerrechnung der Staats- und Gemeindesteuern und aktuelle Jahreslohnausweise aller Einkommen im Haushalt (bei unregelmässigem Einkommen: anhand von drei Monatslohnabrechnungen).