Obergrenzen Gesamteinkommen*

  • Einzelperson // CHF 38'000
  • Alleinerziehende // CHF 41'000
  • Paar // CHF 50'000
  • Paar verheiratet – ein Einkommen // CHF 50'000
  • Paar verheiratet – zwei Einkommen // CHF 45'000

* Gesamteinkommen = Steuerbares Einkommen + 10% des steuerbaren Vermögens (nach Abzug des Freibetrags von CHF 37'500 bei Einzelpersonen oder CHF 60'000 bei Paaren). Massgebend ist in jedem Fall das steuerbare Haushaltseinkommen – auch bei unverheirateten Paaren die seit zwei Jahren und mehr zusammen wohnen (mit/ohne Kinder).

Abklärung ohne Steuerrechnung / Quellensteuer-Pflicht

Sie bezahlen Quellensteuer und haben deshalb keine Steuerrechnung oder Ihr Einkommen hat sich seit der letzten Steuerrechnung verringert? Dann prüfen wir Ihren Anspruch gerne anhand folgender Dokumente.

1. Quellensteuer-Pflicht
Letzter Jahreslohnausweis oder aktuelle Monatslohnabrechnungen aller Einkommen im Haushalt (bei unregelmässigem Einkommen: anhand von drei Monatslohnabrechnungen).

2. Verringertes Einkommen oder veränderte Lebenssituation seit letzter Steuerrechnung
Letzte definitive Steuerrechnung der Staats- und Gemeindesteuern und aktuelle Jahreslohnausweise aller Einkommen im Haushalt (bei unregelmässigem Einkommen: anhand von drei Monatslohnabrechnungen).

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