Obergrenzen Gesamteinkommen*

  • Einzelperson // CHF 38'000
  • Alleinerziehende // CHF 41'000
  • Paar // CHF 50'000
  • Paar verheiratet – ein Einkommen // CHF 50'000
  • Paar verheiratet – zwei Einkommen // CHF 45'000

* Gesamteinkommen = Steuerbares Einkommen + 10% des steuerbaren Vermögens (nach Abzug des Freibetrags von CHF 37'500 bei Einzelpersonen oder CHF 60'000 bei Paaren, falls das Vermögen höher ist als die jeweiligen Freibeträge). Massgebend ist in jedem Fall das steuerbare Haushaltseinkommen – auch bei unverheirateten Paaren (mit/ohne Kinder). Beim Vermögen wird nicht berücksichtigt, ob es sich um Geldwerte, Vorsorge, Sachwerte, etc. handelt. 

Hinweis: Ist auf der Schlussrechnung satzbestimmendes Einkommen / Vermögen aufgeführt, wird im Sinne der Gleichbehandlung aller Antragstellenden der höhere Wert zur Prüfung beigezogen. 

Abklärung ohne Steuerrechnung / Quellensteuer-Pflicht

Sie bezahlen Quellensteuer und haben deshalb keine Steuerrechnung oder Ihr Einkommen hat sich seit der letzten Steuerrechnung verringert? Dann prüfen wir Ihren Anspruch gerne anhand folgender Dokumente.

1. Quellensteuer-Pflicht
Letzter Jahreslohnausweis oder aktuelle Monatslohnabrechnungen aller Einkommen im Haushalt (bei unregelmässigem Einkommen: anhand von drei Monatslohnabrechnungen).

2. Verringertes Einkommen oder veränderte Lebenssituation seit letzter Steuerrechnung
Letzte definitive Steuerrechnung der Staats- und Gemeindesteuern und aktuelle Jahreslohnausweise aller Einkommen im Haushalt (bei unregelmässigem Einkommen: anhand von drei Monatslohnabrechnungen).

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