Nutzungsbedingungen

Zu einer KulturLegi Zürich berechtigt sind Personen, die im Kanton Zürich wohnen und eine Unterstützungsleistung erhalten oder über ein geringes Einkommen verfügen. Die Berechtigung wird bei Erstanträgen sowie bei Verlängerungen anhand aktueller Belege geprüft. Bei Familien und Paaren (verheiratet oder im Konkubinat lebend) wird die Situation des Gesamthaushalts berücksichtigt, unabhängig davon, ob alle Personen die KulturLegi beantragen. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine KulturLegi.

Die KulturLegi ist ein persönlicher Ausweis für Personen ab 5 Jahren. Die KulturLegi ist im ersten Jahr gratis. Der Ausweis wird nur auf Antrag verlängert und kostet 20 Franken – bei zwei und mehr erwachsenen Personen (als Familie oder Paar im selben Haushalt lebend) insgesamt 30 Franken.

Bei der Nutzung von Angeboten kommt ausschliesslich ein Vertrag zwischen Anbieter*in und Nutzer*in zustande. Caritas Zürich stellt lediglich die KulturLegi-Karte aus.

Im Kontakt mit unseren verschiedenen Anspruchsgruppen, verpflichten wir uns zu dem in der Folge beschriebenen Verhalten. Umgekehrt erwarten wir, dass sich unser Gegenüber an die definierten Regeln hält.

Wir sind höflich und freundlich, begegnen Personen mit Respekt auf Augenhöhe und unvoreingenommen. Wir sind gute Gastgeber*innen. Wir sind kompetent, informieren interessierte Personen zielführend zur KulturLegi (Antrag und Angebote). Hilfesuchende beraten wir nach Bedarf und Möglichkeit auch zu weiteren unterstützenden Angeboten (Triage). Wir arbeiten lösungsorientiert. Wir haben Verständnis für verschiedene Lebenssituationen und -formen. Wir sind glaubwürdig, gestalten den Zugang zur KulturLegi fair und machen die Kriterien transparent. Wir begründen unser Handeln.

Unser Gegenüber verhält sich gewaltfrei. Wir tolerieren weder Sachbeschädigungen noch Gewaltanwendungen, Drohungen oder Beleidigungen gegenüber unseren Mitarbeitenden und anderen Personen. Der Umgang soll geprägt sein von Respekt und gegenseitiger Unterstützung.

Hält sich eine Person nicht an die definierten Regeln, stehen den KulturLegi-Mitarbeitenden folgende Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung:

5.1 Verwarnung
Mitarbeitende können mündlich eine Verwarnung aussprechen mit dem Hinweis, dass im Wiederholungsfall Nutzungs-Sperre und/ oder Hausverbot ausgesprochen werden.

5.2 Nutzungssperre 12/24 Monate
Die Leitung KulturLegi Zürich kann schriftlich eine Nutzungssperre verhängen. Das Angebot kann je nach Schweregrad des Vorfalls für 12 oder 24 Monate nicht genutzt werden.

5.3 Hausverbot & Nutzungssperre 12/24 Monate
Die Leitung KulturLegi kann schriftlich ein Hausverbot erteilen sowie eine Nutzungssperre verhängen – mitunterzeichnet durch ein Mitglied der Geschäftsleitung von Caritas Zürich. Erteilte Hausverbote gelten für alle Einrichtungen von Caritas Zürich. Die betroffenen Stellen werden entsprechend informiert. Das Angebot kann je nach Schweregrad des Vorfalls für 12 oder 24 Monate nicht genutzt werden. Das Betreten aller Einrichtungen von Caritas Zürich (Caritas-Märkte, Seconhand-Läden, KulturLegi-Büro etc.) ist verboten. Bei Zuwiderhandlung wird umgehend die Polizei verständigt.

Beschwerden sind nicht angenehm, bieten aber oft eine Gelegenheit zum Lernen und zur Weiterentwicklung. Sie können ein Indikator für Qualitätsdefizite sein. Doch nicht jede Unzufriedenheit weist tatsächlich auf einen Mangel hin. Die

KulturLegi Zürich hat dafür folgenden Beschwerdeweg festgelegt:

Eingegangene Beschwerden werden intern geprüft, in Rücksprache mit dem/der betroffenen Mitarbeiter/in und dem Vorgesetzten, der den erstinstanzlichen Entscheid gefällt hat. Nach der Prüfung kann situativ ein (neuer) Entscheid gefällt und idealerweise durch die direkt involvierte Person kommuniziert werden. Beschwerden werden schriftlich dokumentiert und nach zwei Jahren gelöscht.

Schritte/Instanzen

  1. Team KulturLegi Zürich, Mitarbeitende, 044 366 68 48
  2. Leitung KulturLegi, Andreas Bruggmann, 044 366 68 46
  3. Geschäftsleitung Caritas Zürich, Leitung Abteilung Projekte (AL), 044 366 68 77

KulturLegi Zürich - Caritas Zürich
Reitergasse 1, 8004 Zürich
Tel.  +41 44 366 68 48
E-Mail zuerich@kulturlegi.ch
Webseite: kulturlegi.ch/zuerich

Der Sicherheitsleitfaden von Caritas Zürich ist integrierter Bestandteil der Nutzungsbedingungen. Die Nutzungsbedingungen können jederzeit angepasst werden.

Version 1.9.2023

Wir verwenden Cookies und Tracking-Technologien gemäss unserer Datenschutzerklärung, um Ihnen das beste Web-Erlebnis zu bieten.