Voraussetzungen für die KulturLegi

Ja. Studierende mit einem kleinen Budget oder mit Stipendien können berechtigt sein.

Die Einkommensgrenzen orientieren sich an den schweizerischen SKOS-Richtlinien für Menschen mit kleinem Budget. Jede Situation wird individuell geprüft. Die Bezugskriterien unterscheiden sich je nach Wohnkanton.

Menschen mit kleinem Einkommen oder wenig finanziellen Ressourcen können eine KulturLegi beantragen.

In der Regel benötigen Sie einen aktuellen Nachweis über Ihr Einkommen oder Ihre finanzielle Situation, zum Beispiel:
Sozialhilfebescheid
Bescheid über Prämienverbilligung
Bestätigung über Ergänzungsleistungen
Stipendienbescheid
Lohnabrechnung oder Steuerveranlagung

Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem regionalen KulturLegi-Büro.

Die KulturLegi ist für Menschen gedacht, die mit einem kleinen Budget leben müssen. Dazu gehören zum Beispiel Personen mit Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen, Stipendien oder einem tiefen Einkommen. Die Bezugskriterien unterscheiden sich je nach Wohnkanton.

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