Berechtigt sind Kinder ab vier Jahre und Erwachsene aus der ganzen Schweiz, die nur über ein geringes Einkommen verfügen. Das heisst, sie beziehen eine der folgenden Leistungen und haben ein entsprechendes Dokument:
- Personen, die von der Sozialhilfe unterstützt werden
- Personen, die Familienergänzungsleistungen erhalten
- Personen, die Zusatzleistungen zu AHV/IV erhalten
- Studierende, die Stipendien erhalten
- Personen, die eine umfangreichere Krankenkassen Prämienverbilligung erhalten, bitte gesamten Antrag einreichen.
- Personen, deren Lohn gepfändet wird
- Personen, die keine öffentlichen Unterstützungsgelder beziehen, deren Einkommen aber nachweislich am Existenzminimum liegt. Bitte aktuelle Steuerklärung einreichen.
Weitere Option
Falls keiner der hier genannten Gründe auf Sie zutrifft, Sie aber trotzdem mit sehr wenig Geld auskommen müssen, können wir mit dem Budgetrechner überprüfen, ob Sie berechtigt sind die KulturLegi zu erhalten.