Zu einer KulturLegi Schaffhausen berechtigt sind Sie, wenn Sie im Kanton wohnen und eine Unterstützungsleistung erhalten oder über ein geringes Einkommen verfügen. Das heisst, Sie beziehen eine der folgenden Leistungen und besitzen ein entsprechendes Dokument:
1. Sozialhilfe oder Asylfürsorge
Aktuelle Unterstützungsbestätigung
2. Zusatzleistungen zu AHV/IV Kanton Schaffhausen
Verfügung
3. Stipendium (öffentliche Hand)
Entscheid
4. Lohnpfändung
Pfändungsurkunde
Sie verfügen über keine der oben genannten Bestätigungen, haben aber ein geringes Einkommen? Dann prüfen wir Ihren Antrag gerne anhand Ihrer letzten Schlussrechnung der Staats- und Gemeindesteuern:
5. Geringes Gesamteinkommen - mit Steuerrechnung
Letzte Schlussrechnung der Staats- und Gemeindesteuern
6. Geringes Gesamteinkommen - mit Quellensteuer
Letzter Jahreslohnausweis
Hinweis: Bei Paaren und Familien, die im selben Haushalt leben, ist das gemeinsame Haushaltseinkommen «Gesamteinkommen» massgebend. Erhält nur ein Teil der Personen eine Unterstützungsleistung, ist die finanzielle Situation gemäss Punkt 5. oder 6. zu belegen.
Unter nachfolgendem Link finden Sie die Obergrenzen & Berechnung.