Für Personen mit kleinem Budget

Berechtigt sind Kinder ab 4 Jahre und Erwachsene aus der ganzen Schweiz, die nur über ein geringes Einkommen verfügen. Das heisst, sie beziehen eine der folgenden Leistungen und haben ein entsprechendes Dokument:

  • Personen, die von der Sozialhilfe unterstützt werden
  • Personen, die Ergänzungsleistungen zu AHV/IV erhalten
  • Studierende, die Stipendien erhalten
  • Personen mit einer Krankenkassen Prämienverbilligung über CHF 150.-, bitte gesamten Antrag einreichen
  • Personen, deren Lohn gepfändet wird
  • Personen, die keine öffentlichen Unterstützungsgelder beziehen, deren Einkommen aber nachweislich am Existenzminimum liegt. Dazu benötigen wir Ihre aktuelle Steuerveranlagung unddie drei letzten Lonabrechnungen.

 

Weitere Option

Falls keiner der hier genannten Gründe auf Sie zutrifft, Sie aber trotzdem mit sehr wenig Geld auskommen müssen, können Sie mit dem Budgetrechner überprüfen, ob Sie berechtigt sind die KulturLegi zu erhalten.

 

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