Sie sind berechtigt, die KulturLegi zu beziehen, wenn Sie in einer unserer Partnergemeinden wohnhaft sind, Sie eine der folgenden Leistungen beziehen und Sie ein entsprechendes Dokument besitzen:
Diese Bedingungen sind nicht kumulativ. Die Anträge für die KulturLegi werden von Caritas Freiburg geprüft.
Kinder erhalten die KultuLegi ab einem Alter von 5 Jahren.