Fragen zur Karte

Von der KulturLegi profitieren Kinder und Erwachsene. Voraussetzung ist, dass die Personen nachweislich am oder unter dem Existenzminimum leben. Die Bezugskriterien unterscheiden sich je nach WohnkantonDazu können gehören:

  • Personen, die von der Sozialhilfe unterstützt werden,
  • Personen, welche Stipendien erhalten
  • Personen, die Familienergänzungsleistungen erhalten
  • Personen, die Ergänzungsleistungen zu AHV und IV erhalten
  • Personen, deren Lohn gepfändet wird
  • Personen, die keine öffentlichen Unterstützungsgelder beziehen, deren Einkommen aber nachweislich am Existenzminimum liegt.

Die nötigen Überprüfungen können bis zu zwei Wochen dauern. Sie können sich bei der regionalen KulturLegi-Stelle ihres Wohnortes über den Stand erkundigen.

Für die digitale KulturLegi gibt es hier ein separates FAQ: Digitale KulturLegi

Falls Sie keine passende Lösung finden, wenden Sie sich bitte an Ihre regionale KulturLegi-Stelle des Wohnortes.

 

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