Für Menschen mit kleinem Budget

Berechtigt sind Kinder und Erwachsene aus den Partnergemeinden, die nur über ein geringes Einkommen verfügen. Das heisst, sie beziehen eine der folgenden Leistungen und haben ein entsprechendes Dokument:

  • Personen, die von der Sozialhilfe unterstützt werden,
  • Personen, welche Zusatzleistungen zu AHV/IV erhalten
  • Studierende, welche Stipendien erhalten
  • Personen, die mindestens die zweithöchste Krankenkassenprämienverbilligung (IPV) erhalten
  • Personen, die keine öffentlichen Unterstützungsgelder beziehen, deren Einkommen aber nachweislich am Existenzminimum liegt.

Personen, die weniger als die zweithöchste Stufe bzw. keine Prämienverbilligung erhalten, können sich an die Geschäftsstelle wenden. Die Bezugsberechtigung wird individuell und vertraulich geprüft.

Unterlagen für die individuelle Budgetberechnung.

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