Zu einer KulturLegi Bern berechtigt sind Sie, wenn Sie in einer Partnergemeinde wohnen und eine Unterstützungsleistung erhalten oder über ein geringes Einkommen verfügen. Das heisst, Sie beziehen eine der folgenden Leistungen und besitzen entsprechendes Dokument:
Sie verfügen über keine der oben genannten Bestätigungen, haben aber ein geringes Einkommen? Dann prüfen wir Ihren Antrag gerne anhand Ihrer Veranlagungsverfügung:
Hinweis: Bei Familien und Paaren im Konkubinat (ab zwei Jahren im selben Haushalt lebend oder gemeinsames Kind) ist das gemeinsame Haushaltseinkommen massgebend. Wohnen volljährige Kinder im gleichen Haushalt, muss von diesen ebenfalls eine Unterstützungsbestätigung oder oben genanntes Steuer-/Lohndokument vorgelegt werden. Erhält nur ein Teil der Personen eine Unterstützungsleistung, ist die finanzielle Situation (geringes Gesamteinkommen) zu belegen.
Unterstützungsbestätigungen dürfen nicht älter als 3 Monate sein. Verfügungen über Zusatzleistugen, Lohnpfändungen und Stipendiennachweise müssen aktuell sein, bzw. das laufende Jahr betreffen. Lohnausweise sind aus dem Vorjahr einzureichen.