Berechtigt sind Kinder und Erwachsene aus den Partnergemeinden, die nur über ein geringes Einkommen verfügen. Das heisst, sie beziehen eine der folgenden Leistungen und haben ein entsprechendes Dokument:
Personen, die weniger als die zweithöchste Stufe bzw. keine Prämienverbilligung erhalten, können sich an die Geschäftsstelle wenden. Die Bezugsberechtigung wird individuell und vertraulich geprüft.
Unterlagen für die individuelle Budgetberechnung.
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