KulturLegi beantragen

Personen aus den Kantonen Tessin oder Genf können eine KulturLegi bei der KulturLegi Stelle in Zürich beantragen. Es gelten die Bezugskriterien und Bestimmungen der KulturLegi Zürich.

Ja, Kinder ab 5 Jahren erhalten einen eigenen Ausweis. Sie können im Antragsformular ergänzt werden.

Ja. Jede berechtigte Person in der Familie erhält eine eigene KulturLegi.

Sie erhalten eine Bestätigung per Post oder E-Mail.

Die nötigen Überprüfungen können bis zu zwei Wochen dauern. Sie können sich bei der regionalen KulturLegi-Stelle ihres Wohnortes über den Stand erkundigen.

In der Regel benötigen Sie einen aktuellen Nachweis über Ihr Einkommen oder Ihre finanzielle Situation, zum Beispiel:
Sozialhilfebescheid
Bescheid über Prämienverbilligung
Bestätigung über Ergänzungsleistungen
Stipendienbescheid
Lohnabrechnung oder Steuerveranlagung

Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem regionalen KulturLegi-Büro.

Die KulturLegi können Sie bei der regionalen Kulturlegi-Stelle ihres Wohnortes beziehen. Sie ist ein Jahr gültig und kann jeweils verlängert werden. Die KulturLegi ist in der ganzen Schweiz gültig. Einschränkungen sind im Angebotsbeschrieb erwähnt.

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