Personen aus den Kantonen Tessin oder Genf können eine KulturLegi bei der KulturLegi Stelle in Zürich beantragen. Es gelten die Bezugskriterien und Bestimmungen der KulturLegi Zürich.
Ja, Kinder ab 5 Jahren erhalten einen eigenen Ausweis. Sie können im Antragsformular ergänzt werden.
Ja. Jede berechtigte Person in der Familie erhält eine eigene KulturLegi.
Sie erhalten eine Bestätigung per Post oder E-Mail.
Die nötigen Überprüfungen können bis zu zwei Wochen dauern. Sie können sich bei der regionalen KulturLegi-Stelle ihres Wohnortes über den Stand erkundigen.
In der Regel benötigen Sie einen aktuellen Nachweis über Ihr Einkommen oder Ihre finanzielle Situation, zum Beispiel:
Sozialhilfebescheid
Bescheid über Prämienverbilligung
Bestätigung über Ergänzungsleistungen
Stipendienbescheid
Lohnabrechnung oder Steuerveranlagung
Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem regionalen KulturLegi-Büro.
Die KulturLegi können Sie bei der regionalen Kulturlegi-Stelle ihres Wohnortes beziehen. Sie ist ein Jahr gültig und kann jeweils verlängert werden. Die KulturLegi ist in der ganzen Schweiz gültig. Einschränkungen sind im Angebotsbeschrieb erwähnt.