Solidarität zeigen – Angebotspartner*in werden

Rund 300 Institutionen aus Basel-Stadt und Basel-Landschaft sind Angebotspartner*in der KulturLegi. Auch Sie können Menschen mit schmalem Budget den Zugang zum Ihrem Angebot ermöglichen, indem Sie KulturLegi-Nutzenden einen Rabatte von 30 % oder mehr gewähren.

Ihre Vorteile als Angebotspartner*in der KulturLegi

Ihr Engagement als Angebotspartner*in der KulturLegi lohnt sich doppelt. Zum einen zeigen Sie mit Ihrem Engagement Solidarität mit Menschen, die über knappe finanzielle Mittel verfügen und nehmen so eine wichtige gesellschaftliche Verantwortung wahr. In Ihrer Kommunikation können Sie darauf hinweisen. Zum anderen gewinnen Sie neue Kundinnen und Kunden, die sich Ihr Angebot sonst nicht leisten könnten. Ihr Unternehmen wird dazu auf unseren Kommunikationskanälen erwähnt.

So werden Sie Angebotspartner*in

1. Sie füllen die Vereinbarung aus.
2. Sie schicken die unterzeichnete Vereinbarung per Post oder elektronisch als PDF zusammen mit einem Bild (jpeg, png, tif, Format 840 x 525 Pixel) Ihres Angebots an kulturlegi@caritas-beider-basel.ch.
3. Wir retournieren Ihnen ein gegengezeichnetes Vereinbarungsexemplar und publizieren Ihr Angebot auf unserer Website.

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: kulturlegi@caritas-beider-basel.ch 

FAQ Angebotspartner*innen

Sie füllen die Vereinbarung aus, beschreiben Ihr Angebot und legen die Höhe des Rabattes fest (mind. 30%). Nachdem wir die Vereinbarung erhalten haben, erfassen wir Ihr Angebot und publizieren dieses auf unserer Webseite, in der WebApp und kommunizieren das neue Angebot im nächsten Monatsnewsletter. In der Regel dauert dieser Vorgang nach Eingang der Vereinbarung rund 14 Tage.

Sie vergünstigen Ihr Angebot um mindestens 30%. Wir empfehlen einen Rabatt von 50% oder mehr, damit sich KulturLegi-Besitzer*innen das Angebot effektiv auch leisten können.

Die KulturLegi ermöglicht Menschen mit knappem Budget den Zugang zu Kultur, Sport, Bildung und Freizeit. Damit dieses Ziel erreicht wird, müssen die angebotenen Vergünstigungen substanziell und wirksam sein. Ein Preisnachlass von mindestens 30 Prozent ist dabei entscheidend: Er schafft echte Teilhabe und setzt ein klares Zeichen der sozialen Verantwortung.

Angebote, die mit KulturLegi gratis sind (100% Rabatt), nehmen wir gerne im Rahmen einer Partnerschaft auf.

Für diesen Vorgang gilt die Kündigungsfrist (siehe Punkt 9). Sie können uns jeweils drei Monate im Voraus auf den 1. März und den 1. September Anpassungen per E-Mail mitteilen. Änderungen die keine Rabatteinschränkung mit sich bringen, nehmen wir innerhalb einer Woche vor.

Nein. Mit dem Rabatt zeigen Sie sich solidarisch mit finanziell benachteiligten Menschen und ermöglichen ihnen damit die Nutzung des Angebots. Idealerweise erreichen Sie damit eine neue Zielgruppe, welche sich Ihr Angebot bisweilen nicht oder nur selten leisten konnte. Wenn der Rabatt dazu führt, dass Sie selber in finanzielle Schwierigkeiten geraten, raten wir von einer Partnerschaft ab. Sie können ggf. bei Förderstellen Beiträge beantragen.

Nein. Abgesehen von dem Rabatt den Sie gewähren und dafür je nach Preissystem eine neue Kategorie einführen, entstehen keine weiteren administrativen Aufwände. Einmal jährlich überprüfen wir das KulturLegi Angebot und fragen an, wie es genutzt wurde. Dabei können Sie uns die effektiven Zahlen (falls erhoben) angeben oder die Nutzung schätzen.

Sie weisen auf Ihrer Webseite und vor Ort auf Ihr Engagement hin und listen bei den Ermässigungen den KulturLegi-Rabatt auf. Gerne stellen wir Ihnen dafür unser Logo sowie Aufkleber zur Verfügung. Sofern Sie über Social Media-Kanäle verfügen, freuen wir uns, wenn Sie auch da Ihr Engagement kommunizieren. Im Buchungs- oder Bestellvorgang fragen Sie Kund*innen idealerweise, ob sie eine KulturLegi besitzen – so wie wenn Sie am SBB-Schalter nach Ihrem HalbTax gefragt werden. Dadurch helfen Sie mit, die Scham von Nutzenden zu überwinden und tragen dazu bei, die Stigmatisierung von Personen mit wenig Geld zu mindern.

Personen oder Institutionen, die eine Leistung für KulturLegi-Besitzer*innen mit mindestens 30% Rabatt anbieten. Es gelten die Ausschlusskriterien auf dem Merkblatt (Vertragsbestandteil).

Sie können die Vereinbarung jeweils mindestens drei Monate im Voraus per 1. März oder per 1. September schriftlich kündigen.  

Ja, wenn wir einen Verstoss gegen unsere Richtlinien feststellen (siehe Merkblatt zur Vereibarung) oder Rabatte trotz Berechtigung mehrfach nicht gewährt wurden.

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