Berechtigt für die KulturLegi beider Basel sind Kinder ab 5 Jahren und Erwachsene, die im Kanton Basel-Stadt oder im Kanton Basel-Landschaft leben und ihren Lebensunterhalt nachweislich mit wenig Geld bestreiten. Dabei spielen Aufenthaltsstatus, Zusammensetzung des Haushaltes und Weltanschauung keine Rolle.
Wenn Sie eine der folgenden Leistungen beziehen, legen Sie Ihrem Antrag bitte ein entsprechendes, aktuelles Dokument bei:
Sie beziehen keine der obengenannten Leistungen, haben aber ein geringes Einkommen? Dann prüfen wir Ihren Antrag gerne anhand der letzten Steuerveranlagung.
* Die Berechnung einer Berechtigung mittels Steuer- und Einkommensbelegen erfolgt anhand der Anspruchsrichtlinien für eine kantonale Krankenkassenprämienverbilligung im Kanton Basel-Stadt. Es gelten nachfolgende Obergrenzen beim Netto-Jahreseinkommen des Haushaltes.
** Zum Haushalt zählen: Antragsteller*in, Ehe- oder eingetragene Partner*in, im gleichen Haushalt lebende Konkubinatspartner*in (mit Kindern oder nach 5 Jahren), sowie minderjährige und volljährige Kinder bis 25 in Erstausbildung. Junge Erwachsene unter 25 mit eigenem Partner oder eigenen Kindern gelten als eigener Haushalt.
Vgl. Berechnungsgrundlagen IPV, Kt. BS
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