Berechtigt für den Bezug einer Karte der KulturLegi bei-der Basel sind Kinder ab 5 Jahren und Erwachsene, die im Kanton Basel-Stadt oder im Kanton Basel-Landschaft fest angemeldet sind und ihren Lebensunterhalt nach-weislich mit wenig Geld bestreiten müssen. Dabei spielen Aufenthaltsstatus, Zusammensetzung des Haushalts und Weltanschauung keine Rolle. Dabei spielt der Aufenthaltsstatus keine Rolle.
Wenn Sie eine der folgenden Leistungen beziehen, legen Sie bitte Ihrem Antrag ein entsprechendes Dokument bei:
Wenn keiner der genannten Fälle zutrifft, kann es gleichwohl möglich sein, dass Sie Anrecht auf eine KulturLegi haben. Sie können dazu die folgende Tabelle vergleichen. Sie orientiert sich an den Zahlen der Krankenkassenvergünstigung im Kanton Basel-Stadt. Der Betrag in Franken bezieht sich auf das Netto-Jahreseinkommen des ganzen Haushaltes.
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