Für Menschen mit kleinem Budget

Berechtigt für die KulturLegi beider Basel sind Kinder ab 5 Jahren und Erwachsene, die im Kanton Basel-Stadt oder im Kanton Basel-Landschaft leben und ihren Lebensunterhalt nachweislich mit wenig Geld bestreiten. Dabei spielen Aufenthaltsstatus, Zusammensetzung des Haushaltes und Weltanschauung keine Rolle.

Wenn Sie eine der folgenden Leistungen beziehen, legen Sie Ihrem Antrag bitte ein entsprechendes, aktuelles Dokument bei:

  • Sozialhilfe
    Aktuelle Unterstützungsbestätigung
  • Ergänzungsleistungen zur AHV-/IV-Rente
    Aktuelle Verfügung
  • Stipendien (Ausbildung)
    Entscheid
  • Prämienverbilligung für die Krankenkasse
    Aktuelle Verfügung oder Krankenkassenrechnung
  • Lohnpfändung
    Pfändungsurkunde
  • FamilienpassPlus
    Kopie des gültigen FamilienpassPlus

 

Alternative Berechtigungsprüfung

Sie beziehen keine der obengenannten Leistungen, haben aber ein geringes Einkommen? Dann prüfen wir Ihren Antrag gerne anhand der letzten Steuerveranlagung.


* Die Berechnung einer Berechtigung mittels Steuer- und Einkommensbelegen erfolgt anhand der Anspruchsrichtlinien für eine kantonale Krankenkassenprämienverbilligung im Kanton Basel-Stadt. Es gelten folgende Obergrenzen beim Netto-Jahreseinkommen des ganzen Haushaltes.

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen6 Personen7 Personen
CHF 49'375CHF 79'000CHF 89'000CHF 97'000CHF 103'000CHF 107'000CHF 111'000

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