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KulturLegi für geflüchtete Menschen aus der Ukraine

Das KulturLegi-Team unterstützt interessierte Personen beim Antrag – telefonisch oder persönlich im KulturLegi-Büro. Massgebend für den Anspruch auf eine KulturLegi ist die finanzielle Situation der antragstellenden Person oder deren Haushalts (bei Familien und Paaren im Konkubinat) – unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Voraussetzung für den Antrag bei der KulturLegi Bern ist ein Wohnsitz (auch temporär, bei Schutz- und Arbeitssuchenden) in einer KulturLegi-Gemeinde im Kanton Bern. Auf die Situation von geflüchteten Menschen aus der Ukraine bezogen, sind gemäss aktuellem Stand insbesondere folgende Berechtigungsgründe und Belege relevant:

  • Asylfürsorge > aktuelle Unterstützungsbestätigung
  • Prekäre finanzielle Situation, ohne Unterstützungsleistung oder Erwerbstätigkeit > Abklärung der finanziellen Situation mit persönlicher Vorsprache im KulturLegi-Büro 

Die allgemeinen Berechtigungskriterien in der Übersicht finden sich hier. Die KulturLegi kann online, per Post oder persönlich bei der KulturLegi Bern beantragt werden:

Kontakt und Öffnungszeiten

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