Berechtigt sind Kinder und Erwachsene aus der ganzen Schweiz, die über ein geringes Einkommen verfügen. Das heisst, eine der folgenden Bedingungen trifft zu:
Die Person erhält Prämienverbilligungen (ausgenommen Wohneigentum und Überschreitung des Freibetrages).
Die Person erhält Ergänzungsleistungen zu AHV/IV.
Personen die eine Lohnpfändung haben.
Pfändungsurkunde Kanton St. Gallen
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