Berechtigt sind Kinder und Erwachsene aus der ganzen Schweiz, die nur über ein geringes Einkommen verfügen. Das heisst, sie beziehen eine der folgenden Leistungen und verfügen über ein entsprechendes Dokument:
Personen, die von der Sozialhilfe unterstützt werden.
Personen, welche Zusatzleistungen zu AHV/IV erhalten.
Studierende, welche Stipendien erhalten.
Personen, die keine öffentlichen Unterstützungsgelder beziehen, deren Einkommen aber nachweislich am Existenzminimum liegt.
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