Für Menschen mit kleinem Budget

Zu einer KulturLegi Zentralschweiz berechtigt sind Kinder ab 5 Jahren und Erwachsene aus den Kantonen LU, OW, NW, SZ, ZG und Uri, die eine Unterstützungsleistung erhalten oder über ein geringes Einkommen verfügen. Das heisst, sie beziehen eine der folgenden Leistungen und haben ein entsprechendes Dokument:

1. Sozialhilfe
Aktuelle Unterstützungsbestätigung

2. Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Verfügung

3. Stipendien
Entscheid

4. Lohnpfändung
Pfändungsurkunde

Sie verfügen über keine der obengenannten Bestätigungen, haben aber ein geringes Einkommen? Dann prüfen wir Ihren Antrag gerne anhand der Letzten Steuerveranlagung.

5. Geringes Gesamteinkommen
Letzte Steuerverfügung/Veranlagungsprotokoll (1. und 2. Seite) Muster

5. Geringes Gesamteinkommen mit Quellenbesteuerung
Die letzten drei Lohnabrechnungen oder Jahreslohnausweis

2. Verringertes Einkommen oder veränderte Lebenssituation seit der letzter Steuerrechnung
Letzte definitive Steuerverfügung/Veranlagungsprotokoll (1. und 2. Seite) und aktuelle Lohabrechnung.

Berechnung und Obergrenze

Zum Online-Antrag

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