Über 1250 Institutionen aus dem Kanton Zürich sind Angebotspartner*innen der KulturLegi. Auch Sie können Menschen mit schmalem Budget unterstützen, indem Sie ihnen einen Rabatt von mindestens 30 Prozent auf Ihr Angebot gewähren.
In Zusammenarbeit mit Gastro Stadt Zürich lanciert die KulturLegi Zürich 2024 eine Pilotphase, um Gastronomiebetriebe als Angebotspartner*innen zu gewinnen. Als Restaurantbetreiber legen Sie eine Anzahl Plätze fest, welche an den definierten Tagen von Personen mit einer gültigen KulturLegi reserviert werden können.
Ihr Engagement als Angebotspartner*in der KulturLegi lohnt sich mehrfach. Zum einen zeigen Sie mit Ihrem Engagement Solidarität mit Menschen, die über knappe finanzielle Mittel verfügen und nehmen so eine wichtige gesellschaftliche Verantwortung wahr. In Ihrer Kommunikation können Sie darauf hinweisen. Zum andern können Sie zu Zeiten an denen Ihr Restaurant weniger stark frequentiert wird, leerstehende Tische neuen Kundinnen und Kunden zur Verfügung stellen, die sich Ihr Angebot sonst nicht leisten könnten. Ihr Unternehmen wird dazu auf unseren Kommunikationskanälen erwähnt.
Sie möchten Angebotspartner*in der KulturLegi werden? Das freut uns sehr. Dazu sind nur drei Schritte nötig:
1. Sie füllen den Vertrag aus und lassen uns diesen unterzeichnet zukommen.
2. Wir retournieren Ihnen ein gegen gezeichnetes Vertragsexemplar.
3. Wir publizieren Ihr Angebot auf unserer Webseite.
Aktuelle Gastro-Angebotspartner*innen
Sie füllen den Vertrag aus, beschreiben Ihr Angebot und legen die Höhe des Rabattes fest. Nachdem wir den Vertrag erhalten haben, erfassen wir Ihr Angebot und publizieren dieses auf unserer Webseite, in der WebApp und in der gedruckten Angebotsbroschüre (erscheint einmal jährlich). In der Regel dauert dieser Vorgang nach Vertragseingang rund 14 Tage.
Sie vergünstigen Ihr Angebot um mindestens 30%. Wir empfehlen einen Rabatt von 50% oder mehr, damit sich KulturLegi-Besitzer*innen das Angebot effektiv auch leisten können.
Angebote, die mit KulturLegi gratis sind (100% Rabatt), nehmen wir gerne im Rahmen einer Partnerschaft auf. Angebote, die generell gratis sind, können bei zuerichunbezahlbar.ch erfasst werden. Dies gilt allerdings nur für Angebote in der Stadt Zürich.
Während der Pilotphase (bis 31.12.2024) beträgt die Kündigungsfrist 30 Tage und wird jeweils per 1. des folge Monats angepasst. Ansonsten gilt die Kündigungsfrist (siehe Punkt 9). Sie können uns jeweils drei Monate im Voraus auf den 1. März und den 1. September Anpassungen per E-Mail mitteilen. Änderungen die keine Rabatteinschränkung mit sich bringen, nehmen wir innerhalb einer Woche vor.
Nein. Mit dem Rabatt zeigen Sie sich solidarisch mit finanziell benachteiligten Menschen und ermöglichen ihnen damit die Nutzung des Angebots. Idealerweise erreichen Sie damit eine neue Zielgruppe, welche sich Ihr Angebot bisweilen nicht oder nur selten leisten konnte. Wenn der Rabatt dazu führt, dass Sie selber in finanzielle Schwierigkeiten geraten, raten wir von einer Partnerschaft ab. Sie können ggf. bei Förderstellen Beiträge beantragen.
Nein. Abgesehen von dem Rabatt den Sie gewähren und dafür je nach Preissystem eine neue Kategorie einführen, entstehen keine weiteren administrativen Aufwände. Einmal jährlich überprüfen wir das KulturLegi Angebot und fragen an, wie es genutzt wurde. Dabei können Sie uns die effektiven Zahlen (falls erhoben) angeben oder die Nutzung schätzen.
Sie weisen auf Ihrer Webseite und vor Ort auf Ihr Engagement hin und listen bei den Ermässigungen den KulturLegi-Rabatt auf. Gerne stellen wir Ihnen dafür unser Logo sowie Aufkleber zur Verfügung. Sofern Sie über Social Media-Kanäle verfügen, freuen wir uns, wenn Sie auch da Ihr Engagement kommunizieren. Im Buchungs- oder Bestellvorgang fragen Sie Kund*innen idealerweise, ob sie eine KulturLegi besitzen – so wie wenn Sie am SBB-Schalter nach Ihrem HalbTax gefragt werden. Dadurch helfen Sie mit, die Scham von Nutzenden zu überwinden und tragen dazu bei, die Stigmatisierung von Personen mit wenig Geld zu mindern.
Personen oder Institutionen, die eine Leistung für KulturLegi-Besitzer*innen mit mindestens 30% Rabatt anbieten. Es gelten die Ausschlusskriterien auf dem Merkblatt (Vertragsbestandteil).
Während der Pilotphase "Gastronomie für alle" (bis 31.12.2024) beträgt die Kündigungsfrist 30 Tage und wird jeweils per 1. des folge Monats angepasst. Ansonsten können Sie den Vertrag jeweils mindestens drei Monate im Voraus per 1. März oder per 1. September schriftlich kündigen.
Ja, wenn wir einen Verstoss gegen unsere Richtlinien feststellen (siehe Merkblatt zum Vertrag) oder Rabatte trotz Berechtigung mehrfach nicht gewährt wurden.
Haben Sie noch weitere Fragen? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf:
Telefon: 044 366 68 48
E-Mail: zuerich@kulturlegi.ch