KulturLegi-Nutzungshinweise / Rechtliches

Geltungsbereich
Die Webseite KulturLegi beider Basel und das von der Applikation cwebplus.ch eingebundene Formular für die Erfassung von Kundendaten zur Beantragung oder Verlängerung der KulturLegi werden von Caritas beider Basel zur Verfügung gestellt. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen gelten für alle juristischen und natürlichen Personen, welche die Webseite und das eingebundene Formular nutzen („Nutzer“).

Haftung / Verweise und Links
Obwohl Caritas beider Basel mit aller Sorgfalt auf die Richtigkeit der veröffentlichten Informationen auf der Webseite KulturLegi beider Basel achtet, kann hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen keine Gewährleistung übernommen werden.
Weitere Details dazu unter: www.kulturlegi.ch/beider-basel/rechtliches/

Newsletter
Wünscht der Kunde, die Kundin, den Erhalt des KulturLegi-Newsletter, so werden aus der Applikation cweb+ bei Bedarf die Adressdaten (Name, Vorname, Maildresse) für die Zustellung des Newsletter ausgegeben und an die Firma Cleverreach für die Erstellung und den Versand des elektronischen Newsletters weitegegeben. Eine Abmeldung des Newsletters ist jederzeit möglich.

Datenschutz / Schutz der personenbezogenen Daten
Gestützt auf Artikel 13 der Schweizerischen Bundesverfassung und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundes hat jede Person Anspruch auf Schutz ihrer Privatsphäre sowie auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten. Caritas Luzern hält diese Bestimmungen ein. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt und weder an Dritte verkauft noch weitergegeben. In enger Zusammenarbeit mit unseren Hosting-Providern bemühen wir uns, die Datenbanken so gut wie möglich vor fremden Zugriffen, Verlusten, Missbrauch oder vor Fälschung zu schützen.
Die im Online-Formular erfassten Personaldaten, Bilder, Dokumente, etc. werden an die Applikation cweb+ übermittelt. Alle Verwaltungsaufgaben im Zusammenhange mit der KulturLegi-Karte (Erstellung KulturLegi-Ausweis, Erinnerungsschreiben, Briefe, etc.) erfolgen in dieser Applikation.

Berechtigung / Nutzung KulturLegi
Zu einer KulturLegi beider Basel berechtigt sind Kinder und Erwachsene aus den Kantonen BS und BL , die eine Unterstützungsleistung erhalten oder über ein geringes Einkommen verfügen. Die Erfüllung dieser Kriterien wird nach dem Absender des Antrages, der Verlängerung geprüft.
Weitere Information dazu sind zu finden unter: https://www.kulturlegi.ch/beider-basel/kulturlegibeantragen/ wer-ist-berechtigt/

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Cweb+ ist eine Webapplikation für die Verwaltung der KulturLegi
Betrieb und Unterhalt (Hosting) bei Caritas Luzern

Kontakt:
Caritas Luzern, IT Abteilung
Grossmatte Ost 10
6014 Luzern
info@cwebplus.ch

Gerichtsstand:
Für alle Rechtsbeziehungen mit Caritas Luzern / Caritas Schweiz ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Luzern.

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