Vermögenschwelle und Obergrenzen Gesamteinkommen

Zum Bezug einer KulturLegi berechtigt sind Personen, deren Vermögen unter der Vermögensschwelle und deren Gesamteinkommen unter der Obergrenze liegt. Basis zur Festlegung der Einkommens- und Vermögensobergrenzen ist die Berechnung der Ergänzungsleistungen zu einer AHV/IV-Rente.

Die Berechtigungskriterien wurden am 1. Juli 2024 angepasst. Dabei wurden Änderungen aus der Reform der Ergänzungsleistungen 2021 grösstenteils übernommen.

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